Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Lesen widerspricht.

1. Allgemeines
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3. Vergütung
4. Fremdleistungen
5. Eigentum, Rückgabepflicht
6. Herausgabe von Dateien
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8. Haftung
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Imani Design und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn Imani Design in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Imani Design ausdrücklich zustimmt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Imani Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.2 Bei Verstoß gegen Punkt 2.1 hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

2.3 Imani Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Imani Design bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wird, berechtigt, Entwürfe, auch alternative, das finale Design und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

2.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Imani Design und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

2.5 Imani Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Imani Design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht Imani Designs bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

3. Vergütung

3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

3.3 Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4. Fremdleistungen

4.1 Imani Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Imani Design hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

4.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Imani Design abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Imani Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

5. Eigentum, Rückgabepflicht

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Imani Design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Herausgabe von Dateien

6.1 Imani Design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Imani Design ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6.2 Hat Imani Design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Einwilligung von Imani Design an Dritte weitergegeben werden.

6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

6.4 Imani Design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung Imani Designs ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1 Soll Imani Design die Produktionsüberwachung durchführen, schließen Imani Design und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Imani Design die Produktionsüberwachung durch, wird nach eigenem Ermessen entschieden und entsprechende Anweisungen gegeben.

7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Imani Design mindestens zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

8. Haftung

8.1 Imani Design haftet nur für Schäden, die sie selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

8.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.4 Imani Design haftet nicht für die Wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

8.5 Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Imani Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für Imani Design Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Imani Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Imani Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist, und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt, oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Imani Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für den Fall dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Imani Design als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

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